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   VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93   

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https://dejure.org/1994,7253
VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93 (https://dejure.org/1994,7253)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.03.1994 - VerfGH 121/93 (https://dejure.org/1994,7253)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. März 1994 - VerfGH 121/93 (https://dejure.org/1994,7253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruch gegen eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Wechsel des Rechtsbeistands

  • Wolters Kluwer

    Einspruch gegen eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Wechsel des Rechtsbeistands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 702
  • JR 1995, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93
    Der Rechtsweg ist im übrigen auch unter Berücksichtigung der unter anderem durch § 33 a StPO eröffneten Möglichkeit, sich bei einem unanfechtbaren Beschluß nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen, erschöpft (vgl. insoweit VerfGH, Beschluß vom 15. Juni 1993, JR 1993, 519 und vom 2. Dezember 1993, VerfGH 89/93, NJW 1994, S. 436).

    Diese im Umfang dem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG entsprechende Verbürgung der Landesverfassung ist gemäß Art. 142 GG wirksam und in der Rechtsanwendung durch die Berliner Gerichte zu beachten sowie im Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin rügefähig, auch wenn die angegriffene Entscheidung, wie im vorliegenden Falle, in Anwendung von Bundesrecht ergangen ist (vgl. Beschl. vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 = NJW 1994, 436 m. Nachw.).

    Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 3 GG ist nicht erforderlich (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluß vom 2. Dezember 1993 a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93
    Der Rechtsweg ist im übrigen auch unter Berücksichtigung der unter anderem durch § 33 a StPO eröffneten Möglichkeit, sich bei einem unanfechtbaren Beschluß nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen, erschöpft (vgl. insoweit VerfGH, Beschluß vom 15. Juni 1993, JR 1993, 519 und vom 2. Dezember 1993, VerfGH 89/93, NJW 1994, S. 436).

    Das als verletzt geregte Grundrecht auf rechtliches Gehör ist, wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (vgl Beschl vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 = JR 1993, 519 und vom 11. August 1993 - VerfGH 58/93), auch durch die Verfassung von Berlin, namentlich durch Art. 62 VvB, gewährleistet.

  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93
    Abgesehen davon, daß die Unterzeichnung der auf eine Sozietät ausgestellten Vollmachturkunde noch nicht die Erlangung der Verteidigerstellung für alle Sozietätsmitglieder ausweist (vgl. BVerfGE 43, 79 = NJW 1977, 99), ist jedenfalls durch § 146 a Abs. 2 StPO unmißverständlich festgelegt, daß eine vor der Zurückweisung vorgenommene Handlung eines Verteidigers wirksam ist und bleibt.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93
    Die Schwelle eines Grundrechtsverstoßes in diesem Bereich ist jedoch überschritten, wenn die Rechtsanwendung grob fehlerhaft, also offenkundig unrichtig ist (vgl. für die Wahrung des entsprechenden Grundrechts nach dem Grundgesetz BVerfGE 69, 145 = NJW 1985, 1150; BVerfGE 75, 302 = NJW 1987, 2733) oder es um die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Verfahrensbeteiligung geht, das nicht einmal der Gesetzgeber vorenthalten dürfte (vgl BVerfG, NJW 1993, 2229).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93
    Die Schwelle eines Grundrechtsverstoßes in diesem Bereich ist jedoch überschritten, wenn die Rechtsanwendung grob fehlerhaft, also offenkundig unrichtig ist (vgl. für die Wahrung des entsprechenden Grundrechts nach dem Grundgesetz BVerfGE 69, 145 = NJW 1985, 1150; BVerfGE 75, 302 = NJW 1987, 2733) oder es um die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Verfahrensbeteiligung geht, das nicht einmal der Gesetzgeber vorenthalten dürfte (vgl BVerfG, NJW 1993, 2229).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93
    Die Schwelle eines Grundrechtsverstoßes in diesem Bereich ist jedoch überschritten, wenn die Rechtsanwendung grob fehlerhaft, also offenkundig unrichtig ist (vgl. für die Wahrung des entsprechenden Grundrechts nach dem Grundgesetz BVerfGE 69, 145 = NJW 1985, 1150; BVerfGE 75, 302 = NJW 1987, 2733) oder es um die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Verfahrensbeteiligung geht, das nicht einmal der Gesetzgeber vorenthalten dürfte (vgl BVerfG, NJW 1993, 2229).
  • VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 58/93
    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93
    Das als verletzt geregte Grundrecht auf rechtliches Gehör ist, wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (vgl Beschl vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 = JR 1993, 519 und vom 11. August 1993 - VerfGH 58/93), auch durch die Verfassung von Berlin, namentlich durch Art. 62 VvB, gewährleistet.
  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00

    Verstoß gegen effektiven Rechtsschutz durch fehlende fachgerichtliche

    Die Schwelle eines Grundrechtsverstoßes in diesem Bereich ist erst dann überschritten, wenn die Rechtsanwendung grob fehlerhaft, also offenkundig unrichtig ist oder es um die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Verfahrensbeteiligung geht, das nicht einmal der Gesetzgebervorenthalten kann (Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 121/93 - NVwZ-RR 1995, S. 702 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - 1 Ws 39/13

    Wirksamkeit der Rechtsmitteleinlegung trotz fehlender schriftlicher Vollmacht

    Die Aktenlage bot nicht einmal Anhaltspunkte dafür, dass Rechtsanwalt Nitschmann am 7. August nicht - auch nicht aufgrund einer Vollmachtkette (vgl. VerfGH Berlin, VerfGH 121/93 vom 17. März 1994, Rdnr. 20 ; KG, JR 1981, 168 f.; Meyer-Goßner, aaO, vor § 137 Rdnr. 11) - bevollmächtigt war, für die Angeklagte Rechtsmittel einzulegen.
  • VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 19/97

    Verletzung der Rechtsweggarantie durch offenkundige Verkennung der Vorschriften

    Die Schwelle eines Grundrechtsverstoßes in diesem Bereich ist jedoch überschritten, wenn die Rechtsanwendung grob fehlerhaft, also offenkundig unrichtig ist (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 17. März 1994 - VerfGH 121/93 - NVwZ-RR 1995, S. 702 zu Art. 15 Abs. 1 VvB).
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